2.3320
CH-UR
Artikel 4 Verordnung zur versuchsweisen Weiterführung der Kostenlenkung im Personalbereich mittels Globalbudget - Inkrafttreten und Befristung
Artikel 4 Verordnung zur versuchsweisen Weiterführung der Kostenlenkung im Personalbereich mittels Globalbudget · Inkrafttreten und Befristung
1. Dieser Landratsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Er tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
2. Er ist befristet und gilt bis zum 31. Dezember 2022.