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Artikel 4 Verordnung zur versuchsweisen Weiterführung der Kostenlenkung im Personalbereich mittels Globalbudget - Inkrafttreten und Befristung

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Artikel 4 Verordnung zur versuchsweisen Weiterführung der Kostenlenkung im Personalbereich mittels Globalbudget · Inkrafttreten und Befristung

1. Dieser Landratsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Er tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

2. Er ist befristet und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

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