2.3320
CH-UR
Artikel 3 Verordnung zur versuchsweisen Weiterführung der Kostenlenkung im Personalbereich mittels Globalbudget - Berichterstattung
Artikel 3 Verordnung zur versuchsweisen Weiterführung der Kostenlenkung im Personalbereich mittels Globalbudget · Berichterstattung
1. Der Regierungsrat erstattet dem Landrat jährlich Bericht über die Entwicklung der Personalkosten.
2. Die Finanzkommission ist regelmässig und in geeigneter Weise über den Stand zu informieren.