Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.3243 CH-UR

Artikel 14 Reglement über die Akkreditierung von Medienschaffenden an den Urner Gerichten - Wegfall der Voraussetzungen

Entzug der Akkreditierung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 14 Reglement über die Akkreditierung von Medienschaffenden an den Urner Gerichten · Wegfall der Voraussetzungen

1. Das Präsidium der Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und Rechtsanwälte kann die Akkreditierung entziehen, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 3 nicht mehr erfüllt sind.

2. Ausserdem kann es jederzeit einen Nachweis verlangen, dass die Voraussetzungen für eine Akkreditierung gemäss Artikel 3 noch erfüllt sind. Wird dieser Nachweis nicht innert Frist erbracht, kann es die Akkreditierung entziehen.

← Artikel 13 Reglement über die Akkreditierung von Medienschaffenden an den Urner Gerichten Zweck Artikel 15 Reglement über die Akkreditierung von Medienschaffenden an den Urner Gerichten →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →