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2.3232 GGebRRTJRSGG CH-UR

Artikel 6 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Vereinfachtes Verfahren

Gerichtsgebühren - Gebühren in Verfahren nach Zivilprozessordnung (SR [272](https://db.clex.ch/link/Bund/272/de))
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Artikel 6 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Vereinfachtes Verfahren

1. In nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten beträgt die Gerichtsgebühr 200 Franken bis 5'000 Franken.

2. In vermögensrechtlichen Streitigkeiten beträgt die Gerichtsgebühr bei einem Streitwert von

a) weniger als 10'000 Franken: 300 Franken bis 2'500 Franken

b) über 10'000 Franken bis 30'000 Franken: 1'000 Franken bis 5'000 Franken

c) über 30'000 Franken: 3'000 Franken bis 10'000 Franken

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