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2.3232 GGebRRTJRSGG CH-UR

Artikel 38 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Artikel 38 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Reglement vom 29. November 2005 über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement) wird aufgehoben.

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