2.3232
GGebRRTJRSGG
CH-UR
Artikel 33 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Verfahren vor der Expropriationsschätzungskommission
Anwaltsentschädigung - Tarif in Verwaltungsgerichtsverfahren
Artikel 33 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Verfahren vor der Expropriationsschätzungskommission
1. In Verfahren vor der Schätzungskommission nach dem Expropriationsgesetz (RB 3.3211) richtet sich die Anwaltsentschädigung nach den Ansätzen des Artikels 28 Absatz 1. Es wird auf den Schätzungswert abgestellt.