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2.3232 GGebRRTJRSGG CH-UR

Artikel 33 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Verfahren vor der Expropriationsschätzungskommission

Anwaltsentschädigung - Tarif in Verwaltungsgerichtsverfahren
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Artikel 33 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Verfahren vor der Expropriationsschätzungskommission

1. In Verfahren vor der Schätzungskommission nach dem Expropriationsgesetz (RB 3.3211) richtet sich die Anwaltsentschädigung nach den Ansätzen des Artikels 28 Absatz 1. Es wird auf den Schätzungswert abgestellt.

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