2.3232
GGebRRTJRSGG
CH-UR
Artikel 27 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Erläuterung und Berichtigung
Gerichtsgebühren - Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 27 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Erläuterung und Berichtigung
1. Für Entscheide, mit denen ein Gesuch um Erläuterung oder Berichtigung abgewiesen wird, kann eine Gebühr von 100 Franken bis 500 Franken erhoben werden.