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2.3232 GGebRRTJRSGG CH-UR

Artikel 27 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Erläuterung und Berichtigung

Gerichtsgebühren - Gemeinsame Bestimmungen
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Artikel 27 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Erläuterung und Berichtigung

1. Für Entscheide, mit denen ein Gesuch um Erläuterung oder Berichtigung abgewiesen wird, kann eine Gebühr von 100 Franken bis 500 Franken erhoben werden.

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