2.3232
GGebRRTJRSGG
CH-UR
Artikel 22 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Verfahren vor der Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und die Rechtsanwälte
Gerichtsgebühren - Gebühren in Verwaltungsverfahren
Artikel 22 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Verfahren vor der Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und die Rechtsanwälte
1. In Verfahren vor der Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und die Rechtsanwälte beträgt die Gebühr bis 3'000 Franken.