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Artikel 22 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Verfahren vor der Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und die Rechtsanwälte

Gerichtsgebühren - Gebühren in Verwaltungsverfahren
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Artikel 22 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Verfahren vor der Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und die Rechtsanwälte

1. In Verfahren vor der Aufsichtskommission über die richterlichen Behörden und die Rechtsanwälte beträgt die Gebühr bis 3'000 Franken.

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