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2.3232 GGebRRTJRSGG CH-UR

Artikel 19 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Revisions- und Gesuchsverfahren

Gerichtsgebühren - Gebühren in Verfahren nach Strafprozessordnung (SR [312.0](https://db.clex.ch/link/Bund/312.0/de)) und Jugendstrafprozessordnung (SR [312.1](https://db.clex.ch/link/Bund/312.1/de))
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Artikel 19 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Revisions- und Gesuchsverfahren

1. Für Entscheide über Revisionsgesuche beim Obergericht beträgt die Gerichtsgebühr

a) wenn das Gesuch einen Entscheid der Staatsanwaltschaft oder des Landgerichtspräsidiums betrifft: 100 Franken bis 1'000 Franken

b) wenn das Gesuch einen Entscheid des Landgerichts oder des Obergerichts betrifft: 200 Franken bis 3'000 Franken

2. Für Entscheide über Revisionsgesuche beim Jugendgericht beträgt die Gerichtsgebühr 150 Franken bis 300 Franken.

3. Für Entscheide des Obergerichts über anderweitige Gesuche beträgt die Gerichtsgebühr 100 Franken bis 800 Franken.

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