Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.3232 GGebRRTJRSGG CH-UR

Artikel 18 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Beschwerdeverfahren

Gerichtsgebühren - Gebühren in Verfahren nach Strafprozessordnung (SR [312.0](https://db.clex.ch/link/Bund/312.0/de)) und Jugendstrafprozessordnung (SR [312.1](https://db.clex.ch/link/Bund/312.1/de))
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Artikel 18 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Beschwerdeverfahren

1. In Beschwerdeverfahren vor der Beschwerdeinstanz des Obergerichts beträgt die Gerichtsgebühr 500 Franken bis 5'000 Franken.

2. In Beschwerdeverfahren vor dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden der Jugendgerichtskommission beträgt die Gerichtsgebühr 100 Franken bis 1'000 Franken. Es kann nach Billigkeit auf die Erhebung einer Gerichtsgebühr verzichtet werden.

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