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2.3232 GGebRRTJRSGG CH-UR

Artikel 17 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Berufungsverfahren

Gerichtsgebühren - Gebühren in Verfahren nach Strafprozessordnung (SR [312.0](https://db.clex.ch/link/Bund/312.0/de)) und Jugendstrafprozessordnung (SR [312.1](https://db.clex.ch/link/Bund/312.1/de))
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Artikel 17 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Berufungsverfahren

1. In Berufungsverfahren vor Obergericht beträgt die Gerichtsgebühr

a) wenn als Vorinstanz das Landgerichtspräsidium entschieden hat: 500 Franken bis 5'000 Franken

b) wenn als Vorinstanz das Landgericht entschieden hat: 1'000 Franken bis 20'000 Franken

2. In Berufungsverfahren vor der Jugendgerichtkommission des Obergerichts beträgt die Gerichtsgebühr 150 Franken bis 1'000 Franken. Es kann nach Billigkeit auf die Erhebung einer Gerichtsgebühr verzichtet werden.

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