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2.3232 GGebRRTJRSGG CH-UR

Artikel 16 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Verfahren vor Jugendgericht

Gerichtsgebühren - Gebühren in Verfahren nach Strafprozessordnung (SR [312.0](https://db.clex.ch/link/Bund/312.0/de)) und Jugendstrafprozessordnung (SR [312.1](https://db.clex.ch/link/Bund/312.1/de))
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Artikel 16 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Verfahren vor Jugendgericht

1. In Verfahren vor dem Jugendgericht beträgt die Gerichtsgebühr 150 Franken bis 3'000 Franken.

2. In nachträglichen richterlichen Entscheiden vor dem Jugendgericht beträgt die Gerichtsgebühr 100 Franken bis 500 Franken.

3. Es kann nach Billigkeit auf die Erhebung einer Gerichtsgebühr verzichtet werden.

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