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2.3232 GGebRRTJRSGG CH-UR

Artikel 12 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Strafbefehlsverfahren und weitere Entscheide der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft

Gerichtsgebühren - Gebühren in Verfahren nach Strafprozessordnung (SR [312.0](https://db.clex.ch/link/Bund/312.0/de)) und Jugendstrafprozessordnung (SR [312.1](https://db.clex.ch/link/Bund/312.1/de))
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Artikel 12 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Strafbefehlsverfahren und weitere Entscheide der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft

1. Im Strafbefehlsverfahren der Staatsanwaltschaft werden zuzüglich allfälliger Gebühren für die Untersuchung 50 Franken bis 1'000 Franken erhoben.

2. Derselbe Gebührenrahmen gilt für Entscheide, welche die Staatsanwaltschaft nachträglich oder in einem selbständigen Verfahren trifft.

3. Im Strafbefehlsverfahren der Jugendanwaltschaft werden zuzüglich allfälliger Gebühren für die Untersuchung 50 Franken bis 250 Franken erhoben.

4. Derselbe Gebührenrahmen gilt für Entscheide, welche die Jugendanwaltschaft nachträglich oder im Vollzugsverfahren trifft. Es kann nach Billigkeit auf die Erhebung einer Gebühr verzichtet werden.

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