Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.3232 GGebRRTJRSGG CH-UR

Artikel 11 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Vorverfahren

Gerichtsgebühren - Gebühren in Verfahren nach Strafprozessordnung (SR [312.0](https://db.clex.ch/link/Bund/312.0/de)) und Jugendstrafprozessordnung (SR [312.1](https://db.clex.ch/link/Bund/312.1/de))
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Artikel 11 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Vorverfahren

1. Für die Durchführung einer Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft beträgt die Gebühr 100 Franken bis 20'000 Franken.

2. Für die Durchführung einer Strafuntersuchung durch die Jugendanwaltschaft beträgt die Gebühr 50 Franken bis 2'000 Franken. Es kann nach Billigkeit auf die Erhebung einer Gebühr verzichtet werden.

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