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2.3232 GGebRRTJRSGG CH-UR

Artikel 1 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Gegenstand

Gerichtskosten
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Artikel 1 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Gegenstand

1. Dieses Reglement regelt die Gebührenansätze und die Ansätze der Anwaltsentschädigung vor den Gerichtsbehörden im Sinne der Gerichtsgebührenverordnung

a) in Zivilsachen

b) in Strafsachen

c) in Verwaltungssachen

2. Weiter regelt es die Höhe des Zeugengeldes und der Schreibgebühren.

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