2.3232
GGebRRTJRSGG
CH-UR
Artikel 1 Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement, GGebR) - Gegenstand
Gerichtskosten
Artikel 1 Gerichtsgebührenreglement, GGebR · Gegenstand
1. Dieses Reglement regelt die Gebührenansätze und die Ansätze der Anwaltsentschädigung vor den Gerichtsbehörden im Sinne der Gerichtsgebührenverordnung
a) in Zivilsachen
b) in Strafsachen
c) in Verwaltungssachen
2. Weiter regelt es die Höhe des Zeugengeldes und der Schreibgebühren.