2.3225
CH-UR
Artikel 9 Reglement über die Justizverwaltung - Zuständigkeiten: Verwaltungskommission
Artikel 9 Reglement über die Justizverwaltung · Zuständigkeiten: Verwaltungskommission
1. Die Verwaltungskommission ist das administrative Leitungsorgan der richterlichen Behörden. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Verabschiedung des Budgets zu Handen des Landrates sowie die personellen, organisatorischen und übrigen administrativen Belange. Sie kann Aufgaben zur Erfüllung an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden delegieren.