2.3225
CH-UR
Artikel 4 Reglement über die Justizverwaltung - Verwaltungskommission: Zusammensetzung
Artikel 4 Reglement über die Justizverwaltung · Verwaltungskommission: Zusammensetzung
1. Die Kommission besteht aus dem oder der Vorsitzenden, einer Stellvertretung und drei Mitgliedern.
2. Der oder die Vorsitzende, die Stellvertretung und zwei Mitglieder gehören dem Obergericht an und werden von der Aufsichtskommission gewählt. Das fünfte Mitglied ist das Landgerichtspräsidium I Uri.