2.3225
CH-UR
Artikel 10 Reglement über die Justizverwaltung - Administrative Leitung
Artikel 10 Reglement über die Justizverwaltung · Administrative Leitung
1. Die administrative Leiterin oder der administrative Leiter ist die Stabsstelle der richterlichen Behörden des Kantons Uri und nimmt Aufgaben für alle richterlichen Behörden wahr.
2. Sie oder er nimmt an den Sitzungen der Verwaltungskommission mit beratender Stimme teil. Sie oder er bereitet die Geschäfte der Verwaltungskommission vor und setzt deren Beschlüsse um.
3. Wahlbehörde ist die Verwaltungskommission.