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2.3121 GO CH-UR

Artikel 97 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Begriffe der verschiedenen Mehrheiten

Sitzungen Des Landrats - Verhandlungsordnung - Beschlussfassung
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Artikel 97 GO · Begriffe der verschiedenen Mehrheiten

1. Es bedeuten

a) einfaches Mehr: Mehrheit der Stimmenden

b) absolutes Mehr: Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder. Dabei wird die Person des Landratspräsidenten oder der Landratspräsidentin mitgezählt

c) Zweidrittelsmehr: zwei Drittel der anwesenden Ratsmitglieder

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