2.3121
GO
CH-UR
Artikel 97 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Begriffe der verschiedenen Mehrheiten
Sitzungen Des Landrats - Verhandlungsordnung - Beschlussfassung
Artikel 97 GO · Begriffe der verschiedenen Mehrheiten
1. Es bedeuten
a) einfaches Mehr: Mehrheit der Stimmenden
b) absolutes Mehr: Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder. Dabei wird die Person des Landratspräsidenten oder der Landratspräsidentin mitgezählt
c) Zweidrittelsmehr: zwei Drittel der anwesenden Ratsmitglieder