2.3121
GO
CH-UR
Artikel 89 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Form der Voten
Sitzungen Des Landrats - Verhandlungsordnung - Beratung der einzelnen Geschäfte
Artikel 89 GO · Form der Voten
1. Die Anredeformel lautet: «Herr Präsident, meine Damen und Herren» bzw. «Frau Präsidentin, meine Damen und Herren.»
2. Die Redner und Rednerinnen sollen sich möglichst kurz fassen.