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Artikel 67 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Ort und Dauer der Sessionen

Sitzungen Des Landrats - Sessionen
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Artikel 67 GO · Ort und Dauer der Sessionen

1. Die Sitzungen des Landrats finden in der Regel im Landratssaal zu Altdorf statt.

2. Jede Session beginnt in der Regel um 8:00 Uhr und endigt um 18:00 Uhr. In besonderen Fällen kann das Landratspräsidium davon abweichen.

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