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2.3121 GO CH-UR

Artikel 56 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Sachkommissionen: Besondere Aufgaben

Organisation - Die Kommissionen - Ständige Kommissionen: Die einzelnen Kommissionen
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Artikel 56 GO · Sachkommissionen: Besondere Aufgaben

1. Die Justizkommission prüft neben den allgemeinen Aufgaben die folgenden Angelegenheiten

a) Begnadigungsgesuche

b) Petitionen, die das Präsidium nicht selbstständig dem Landrat zur Kenntnis bringt oder für die der Landrat eine Weiterbehandlung beschliesst

2. Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltkommission prüft neben den allgemeinen Aufgaben die Geschäfte des Kantonsspitals, die sich auf die Gesetzgebung über das Kantonsspital Uri stützen und für die nicht ausdrücklich eine andere Kommission als zuständig bezeichnet wird.

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