2.3121
GO
CH-UR
Artikel 4 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Während der Amtsdauer
Konstituierung - Während der Amtsdauer
Artikel 4 GO · Während der Amtsdauer
1. Als erster Zusammentritt eines Amtsjahres gilt die erste Sitzung im Juni.
2. Bei diesem Zusammentritt wählt der Rat nach mündlichem Vorschlag auf einjährige Amtsdauer das Landratspräsidium, das Vizepräsidium und die weiteren Mitglieder der Ratsleitung.