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2.3121 GO CH-UR

Artikel 148 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Artikel 148 GO · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Geschäftsordnung des Landrats vom 22. April 1998 wird aufgehoben.

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