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2.3121 GO CH-UR

Artikel 132 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Begriff

Parlamentarische Vorstösse - Die einzelnen Vorstösse - Fragestunde
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Artikel 132 GO · Begriff

1. Jedes Ratsmitglied kann dem Regierungsrat Fragen zu einem Gegenstand stellen, der unter der verfassungsmässigen Oberaufsicht des Landrats steht.

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