2.3121
GO
CH-UR
Artikel 132 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Begriff
Parlamentarische Vorstösse - Die einzelnen Vorstösse - Fragestunde
Artikel 132 GO · Begriff
1. Jedes Ratsmitglied kann dem Regierungsrat Fragen zu einem Gegenstand stellen, der unter der verfassungsmässigen Oberaufsicht des Landrats steht.