2.3121
GO
CH-UR
Artikel 123 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Begriff
Parlamentarische Vorstösse - Die einzelnen Vorstösse - Parlamentarische Empfehlung
Artikel 123 GO · Begriff
1. Die vom Landrat beschlossene Empfehlung lädt die Regierung oder die Gerichte ein, Massnahmen zu treffen, die ausschliesslich in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen.