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2.3121 GO CH-UR

Artikel 123 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Begriff

Parlamentarische Vorstösse - Die einzelnen Vorstösse - Parlamentarische Empfehlung
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Artikel 123 GO · Begriff

1. Die vom Landrat beschlossene Empfehlung lädt die Regierung oder die Gerichte ein, Massnahmen zu treffen, die ausschliesslich in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen.

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