Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.3121 GO CH-UR

Artikel 115 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Begriff

Parlamentarische Vorstösse - Die einzelnen Vorstösse - Motion
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (148 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 115 GO · Begriff

1. Mit der Erheblicherklärung der Motion wird der Regierungsrat verpflichtet, dem Landrat einen Entwurf zu einem Rechtserlass des Landrats oder des Volks oder zu einem Beschluss vorzulegen, zu dem der Landrat zuständig ist.

← Artikel 114 GO Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Massgebliche Rechtsgrundlagen Artikel 116 GO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →