Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.3121 GO CH-UR

Artikel 101 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Arten

Sitzungen Des Landrats - Verhandlungsordnung - Ordnungsanträge
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (148 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 101 GO · Arten

1. Als Ordnungsanträge gelten

a) Anträge zur Handhabung der Geschäftsordnung

b) Anträge zur Form der Beratung, namentlich solche auf geheime Verhandlung

c) Rückkommensanträge

d) Rückweisungsanträge, d.h. Anträge, ein Geschäft an den Regierungsrat, an die vorberatende Kommission oder an eine neu zu wählende Kommission zurückzuweisen. Die Rückweisung kann mit Direktiven verbunden werden

e) Anträge auf Unterbruch der Verhandlung, Verschiebung des Geschäftes, Abbruch der Sitzung oder Vertagung der Session

f) Anträge auf Schluss der Diskussion

← Artikel 100 GO Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Massgebliche Rechtsgrundlagen Artikel 102 GO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →