2.3121
GO
CH-UR
Artikel 101 Geschäftsordnung des Landrats (GO) - Arten
Sitzungen Des Landrats - Verhandlungsordnung - Ordnungsanträge
Artikel 101 GO · Arten
1. Als Ordnungsanträge gelten
a) Anträge zur Handhabung der Geschäftsordnung
b) Anträge zur Form der Beratung, namentlich solche auf geheime Verhandlung
c) Rückkommensanträge
d) Rückweisungsanträge, d.h. Anträge, ein Geschäft an den Regierungsrat, an die vorberatende Kommission oder an eine neu zu wählende Kommission zurückzuweisen. Die Rückweisung kann mit Direktiven verbunden werden
e) Anträge auf Unterbruch der Verhandlung, Verschiebung des Geschäftes, Abbruch der Sitzung oder Vertagung der Session
f) Anträge auf Schluss der Diskussion