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Artikel 5 Reglement über die berufsmässige Vertretung in Steuer- und Sozialversicherungssachen vor Obergericht - von Amtes wegen oder auf Antrag

Löschung des Registereintrages
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Artikel 5 Reglement über die berufsmässige Vertretung in Steuer- und Sozialversicherungssachen vor Obergericht · von Amtes wegen oder auf Antrag

1. Personen, die eine der Voraussetzungen für den Registereintrag nicht mehr erfüllen, werden im Register gelöscht. Ebenso erfolgt die Löschung auf Antrag der eingetragenen Person.

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