2.2345
VRPV
CH-UR
Artikel 67 Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (VRPV) - Unzulässigkeit
Verwaltungsrechtliche Klage
Artikel 67 VRPV · Unzulässigkeit
1. Die Klage ist unzulässig, sofern die Einsprache, die Verwaltungsbeschwerde oder die Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach dieser Verordnung zulässig ist.