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2.2345 VRPV CH-UR

Artikel 67 Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (VRPV) - Unzulässigkeit

Verwaltungsrechtliche Klage
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Artikel 67 VRPV · Unzulässigkeit

1. Die Klage ist unzulässig, sofern die Einsprache, die Verwaltungsbeschwerde oder die Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach dieser Verordnung zulässig ist.

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