2.2345
VRPV
CH-UR
Artikel 54 Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (VRPV) - Begriff und Zulässigkeit
Rechtsmittelverfahren - Verwaltungsgerichtsbeschwerde
Artikel 54 VRPV · Begriff und Zulässigkeit
1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist die Beschwerde an das Obergericht gegen eine letztinstanzliche Verfügung einer Verwaltungsbehörde.
2. Sie ist zulässig
a) gegen Verfügungen des Regierungsrates, soweit die Gesetzgebung den Weiterzug nicht ausschliesst oder anders regelt
b) gegen Verfügungen anderer Behörden, soweit die Gesetzgebung den Weiterzug an das Obergericht ausdrücklich vorsieht