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2.2345 VRPV CH-UR

Artikel 40 Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (VRPV) - Zulässigkeit

Rechtsmittelverfahren - Einsprache
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Artikel 40 VRPV · Zulässigkeit

1. Die Einsprache ist zulässig, wo die Rechtsordnung das vorsieht.

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