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2.2345 VRPV CH-UR

Artikel 23a Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (VRPV) - Amtssprache

Allgemeine Verfahrensbestimmungen - Verfahrensgrundsätze - Im Allgemeinen
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Artikel 23a VRPV · Amtssprache

1. Die Amtssprache ist Deutsch. Eingaben, Vernehmlassungen, Beweismittel und dergleichen sind in Deutsch oder deutsch übersetzt einzureichen.

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