2.2345
VRPV
CH-UR
Artikel 23a Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (VRPV) - Amtssprache
Allgemeine Verfahrensbestimmungen - Verfahrensgrundsätze - Im Allgemeinen
Artikel 23a VRPV · Amtssprache
1. Die Amtssprache ist Deutsch. Eingaben, Vernehmlassungen, Beweismittel und dergleichen sind in Deutsch oder deutsch übersetzt einzureichen.