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2.2221 GBB CH-UR

Artikel 8 Gesetz zur Besetzung von Behörden (GBB) - Wechsel des Wohnsitzes

Pflicht zur Übernahme eines Amts
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Artikel 8 GBB · Wechsel des Wohnsitzes

1. Wer während der Amtsdauer aus dem Kanton, aus der betreffenden Gemeinde oder aus dem betreffenden Korporationsgebiet wegzieht, ist ohne Weiteres von der Pflicht entbunden, das Amt weiter auszuüben.

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