2.2221
GBB
CH-UR
Artikel 8 Gesetz zur Besetzung von Behörden (GBB) - Wechsel des Wohnsitzes
Pflicht zur Übernahme eines Amts
Artikel 8 GBB · Wechsel des Wohnsitzes
1. Wer während der Amtsdauer aus dem Kanton, aus der betreffenden Gemeinde oder aus dem betreffenden Korporationsgebiet wegzieht, ist ohne Weiteres von der Pflicht entbunden, das Amt weiter auszuüben.