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2.2221 GBB CH-UR

Artikel 3 Gesetz zur Besetzung von Behörden (GBB) - Grundsatz

Pflicht zur Übernahme eines Amts
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Artikel 3 GBB · Grundsatz

1. Wer wahlfähig ist, ist verpflichtet, ein Amt nach Artikel 2 zu übernehmen, sofern es sich nicht um ein Vollamt handelt.

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