2.2221
GBB
CH-UR
Artikel 3 Gesetz zur Besetzung von Behörden (GBB) - Grundsatz
Pflicht zur Übernahme eines Amts
Artikel 3 GBB · Grundsatz
1. Wer wahlfähig ist, ist verpflichtet, ein Amt nach Artikel 2 zu übernehmen, sofern es sich nicht um ein Vollamt handelt.