Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
2.2221 GBB CH-UR

Artikel 15 Gesetz zur Besetzung von Behörden (GBB) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 15 GBB · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt mit der Annahme in der Volksabstimmung in Kraft.

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