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2.2221 GBB CH-UR

Artikel 13 Gesetz zur Besetzung von Behörden (GBB) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Artikel 13 GBB · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz vom 4. Mai 1890 über den Amtszwang wird aufgehoben.

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