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Artikel 33 Gesetz über die Verhältniswahl des Landrates (Proporzgesetz) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 33 Proporzgesetz · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz unterliegt der Volksabstimmung.

2. Es tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.

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