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Artikel 2 Gesetz über die Verhältniswahl des Landrates (Proporzgesetz) - Vorschlagsrecht

Vorbereitung der Wahlen - Wahlvorschlag
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Artikel 2 Proporzgesetz · Vorschlagsrecht

1. Wenigstens 15 in der Gemeinde wohnhafte stimmberechtigte Personen können beim Gemeinderat einen Wahlvorschlag einreichen.

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