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Artikel 7 Reglement über das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer - Inkrafttreten

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Artikel 7 Reglement über das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement bedarf der Genehmigung des Bundes.

2. Es tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

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