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Artikel 6 Reglement über das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer - Aufgaben der Einwohnergemeinden

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Artikel 6 Reglement über das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer · Aufgaben der Einwohnergemeinden

1. Die Einwohnergemeinden haben der Standeskanzlei zu ermöglichen, ihre Aufgabe als Stimmgemeinde für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu erfüllen.

2. Insbesondere haben sie der Standeskanzlei

a) die bei ihnen angemeldeten, in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit allen erforderlichen Angaben zu melden

b) allfällige später bei ihnen eintreffende Meldungen unverzüglich weiterzuleiten

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