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Artikel 4 Reglement über das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer - Aufgaben der Standeskanzlei: im Besonderen

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Artikel 4 Reglement über das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer · Aufgaben der Standeskanzlei: im Besonderen

1. Die Standeskanzlei hat insbesondere

a) den Stimmberechtigten das amtliche Stimmmaterial sowie die Erläuterungen des Bundesrats direkt an ihre ausländische Wohnadresse zuzustellen

b) die eingegangenen Rücksendekuverts zu öffnen

c) das Ergebnis zu ermitteln

d) das Abstimmungs- und Wahlergebnis zusammen mit den Meldungen der Urnenbüros der Gemeinden vorläufig zusammenzustellen

e) das Stimmrecht von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden zu bescheinigen

2. Der Kanzleidirektor oder die Kanzleidirektorin bezeichnet die Angestellten der Standeskanzlei, die das Urnenbüro bilden.

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