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Artikel 3 Reglement über das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer - Aufgaben der Standeskanzlei: Grundsatz

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Artikel 3 Reglement über das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer · Aufgaben der Standeskanzlei: Grundsatz

1. Neben der Aufgabe, das zentrale Stimmregister zu führen, erfüllt die Standeskanzlei alle Aufgaben, die das Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer (SR 161.5) und die Verordnung (SR 161.51) dazu der Stimmgemeinde überträgt.

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