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Artikel 1 Reglement über das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer - Stimmgemeinde

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Artikel 1 Reglement über das Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer · Stimmgemeinde

1. Als Stimmgemeinde für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind, gilt der Kanton. Dieser wird durch die Standeskanzlei vertreten.

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