10.8211
CH-UR
Artikel 8 Verordnung über die Förderung von Kunst und Bau - Inkrafttreten
Artikel 8 Verordnung über die Förderung von Kunst und Bau · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung untersteht dem fakultativen Referendum. Sie tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.