10.8211
CH-UR
Artikel 4 Verordnung über die Förderung von Kunst und Bau - Unterstützungsformen
Artikel 4 Verordnung über die Förderung von Kunst und Bau · Unterstützungsformen
1. Die Förderung von Kunst und Bau kann folgende Punkte umfassen
a) Durchführung von Wettbewerben
b) Vergabe und Finanzierung von Aufträgen
c) Planung der Umsetzung der Projekte zusammen mit den betroffenen Parteien
d) Information der Öffentlichkeit und der direkt betroffenen Stellen