Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
10.8111 KFGLPC CH-UR

Artikel 3 Gesetz über die Förderung der Kultur im Kanton Uri (Kulturförderungsgesetz, KFG) - Freiheit des Kunstschaffens

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 3 Kulturförderungsgesetz, KFG · Freiheit des Kunstschaffens

1. Der Kanton und die Einwohnergemeinden achten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Unabhängigkeit und Freiheit des kulturellen Schaffens und Wirkens.

← Artikel 2 Kulturförderungsgesetz, KFG Gesetz über die Förderung der Kultur im Kanton Uri (Kulturförderungsgesetz, KFG) - Gegenstand Artikel 4 Kulturförderungsgesetz, KFG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →