10.8111
KFGLPC
CH-UR
Artikel 3 Gesetz über die Förderung der Kultur im Kanton Uri (Kulturförderungsgesetz, KFG) - Freiheit des Kunstschaffens
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 3 Kulturförderungsgesetz, KFG · Freiheit des Kunstschaffens
1. Der Kanton und die Einwohnergemeinden achten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Unabhängigkeit und Freiheit des kulturellen Schaffens und Wirkens.