10.7111
KKJFGLCPEJLCPBG
CH-UR
Artikel 7 Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KKJFG) - Subsidiarität
Grundsätze
Artikel 7 Kantonales Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KKJFG · Subsidiarität
1. Die Kinder- und Jugendförderung des Kantons und der Einwohnergemeinden tritt da ein, wo es zur Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen einer besonderen Unterstützung und Förderung bedarf.