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Artikel 9 Reglement über die Umsetzung des Covid-19-Gesetzes im Kulturbereich und der Covid-19-Kulturverordnung im Kanton Uri - Maximale Höhe der Beiträge

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Artikel 9 Reglement über die Umsetzung des Covid-19-Gesetzes im Kulturbereich und der Covid-19-Kulturverordnung im Kanton Uri · Maximale Höhe der Beiträge

1. Ausfallentschädigungen decken maximal 80 Prozent des anrechenbaren finanziellen Schadens.

2. Die Ausfallentschädigung beträgt pro Kulturunternehmen maximal 200'000 Franken.

3. Beiträge an Transformationsprojekte decken maximal 60 Prozent der anrechenbaren Kosten.

4. Der Beitrag an Transformationsprojekte beträgt pro Projekt maximal 25'000 Franken.

5. Ein Kulturunternehmen kann mehrere Transformationsprojekte einreichen. Die maximale Höhe der Beiträge an ein Kulturunternehmen beträgt 100'000 Franken.

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