10.6240
CH-UR
Artikel 5 Reglement über die Umsetzung des Covid-19-Gesetzes im Kulturbereich und der Covid-19-Kulturverordnung im Kanton Uri - Beurteilung
Artikel 5 Reglement über die Umsetzung des Covid-19-Gesetzes im Kulturbereich und der Covid-19-Kulturverordnung im Kanton Uri · Beurteilung
1. Das Amt für Kultur und Sport beurteilt die Gesuche.
2. Es leitet Gesuche mit seiner Beurteilung an die zuständige Behörde weiter. Diese entscheidet über die Beiträge.
3. Die Bildungs- und Kulturdirektion erlässt Richtlinien zur Beurteilung der Gesuche.